Vertragsbedingungen

Gegenstand eines Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung eines Ferienhauses /Ferienwohnung zu Wohnzwecken. Der Vermieter tritt nicht als Reiseveranstalter auf, sondern ist eine Privatperson. Rechtsansprüche gegen den Vermieter können nur bei diesem direkt geltend gemacht werden. Dieser Vertrag gilt auch für eventuelle Rechtsnachfolger des Besitzers.
Option: Der Vermieter reserviert das Objekt mit Versand des Vertrages für den Zeitraum von 7 Arbeitstagen für den reservierenden Mieter. Nach Ablauf der 7 Tage erlaubt sich der Vermieter das Haus anderen Interessenten anzubieten. Der Vertrag gilt erst dann als rechtskräftig abgeschlossen, wenn der Vertrag unterschrieben vorliegt und die Anzahlung beim Vermittler oder Besitzer gutgeschrieben wurde.

Eine Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter nahegelegt.

Anzahlung: Die Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtmiete ist bei Reservation auf das Konto des Beauftragten des Vermieters zu überweisen. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise zu begleichen.

Kaution: Die Kaution ist bei Ankunft bei dem Vermieter oder dem Empfänger in bar oder in Form eines Schecks zu hinterlegen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei Endabnahme abzüglich der vereinbarten Nebenkosten wie Endreinigungsgebühr und Strom- sowie Wasserkosten. Bei Verstößen gegen die Mietbedingungen erfolgt eine Aufrechnung mit der hinterlegten Kaution
Mietdauer: Anreise jeweils samstags ab 16 Uhr, Abreise samstags bis spätestens 10 Uhr oder nach individueller Absprache mit dem Vermieter..

Verpflichtung des Mieters: Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, daß das Haus in einem ordentlichen Zustand verlassen wird. Der Mieter haftet für die Dauer der Vermietung für eventuelle Schäden am Mietobjekt ( inkl. Garagen, Außenanlagen, Pool ), wenn diese durch ihn, die ihn begleitenden Personen oder Haustiere verschuldet werden. Zerstörte oder beschädigte Gebrauchsgegenstände müssen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Für Schäden jeglicher Art, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, haftet der Mieter.

Belegung: Das Haus ist für die Belegung mit der vertraglich festgelegten Personenzahl ausgelegt. Weitere Personen dürfen nur nach vorheriger Rücksprache im Haus untergebracht werden. Der Vermieter hat das Recht, überzählige Personen und nicht angemeldete Haustiere auszuweisen.
Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Wohnhauses, dessen Bereitstellung und Einrichtung. Er haftet nicht für Vorkommnisse, für die allein der Mieter zuständig und/oder verantwortlich ist.
Reklamationen: Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Übernahme des Ferienhauses direkt an den Vermieter oder an die betreuende Person erfolgen. Spätere Beanstandungen oder Rückzahlungsansprüche können nicht mehr angenommen werden.

Höhere Gewalt: Bei Umständen, über die der Vermieter keinen Einfluss hat, z. B.: Feuer, Wasser oder ähnliche Dinge, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag unter Rückzahlung der eingezahlten Miete kurzfristig zu annullieren, sofern in Fällen von höherer Gewalt sowieso bewiesenem Unverschulden die Übernahme des Mietobjektes nicht gewährleistet werden kann.

Der Mietvertrag ist nicht übertragbar auf eine andere Person oder Agentur.